Wolfgang Wüst, Georg Kreuzer, Nicola Schümann (Hg.):

Der Augsburger Religionsfriede 1555. Ein Epochenereignis und seine regionale Verankerung (Zeitschrift des historischen Vereins für Schwaben, Band 98 - 2005), Augsburg: Wissner Verlag 2005. 416 S. € 25.-

ISBN 3-89639-507-6


Zum Inhalt:

Friedensforschung, Friedensfeste und Friedensmahnung sind keine Errungenschaften unserer Zeit, doch gebührt ihnen angesichts der 450jährigen Wiederkehr des Augsburger Religionsfriedens von 1555 in einer auch noch heute von Ausgrenzung und religiöser Intoleranz erschütterten Welt zu Beginn des dritten Jahrtausends ein besonderer Stellenwert, dem diese Publikation Rechnung trägt. Wenn heute die christlichen Konfessionsrichtungen in Europa nicht mehr zur Disposition stehen, ist dies nicht zuletzt das bleibende Verdienst der Entwicklungen in der Mitte des 16. Jahrhunderts gewesen.


Der Augsburger Religionsfriede, benannt nach jenem Reichstag, den König Ferdinand I. am 5. Februar 1555 in der oberdeutschen Reichsstadt eröffnet hatte, war ein epochales Ereignis. Er endete offiziell mit berühmten Beschluß (Reichsabschied) am 25. September, nach dem künftig kein Reichsstand wegen seiner Zugehörigkeit zum Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) benachteiligt werden sollte. Damit war zwischen dem alten und neuen Glauben ein unbefristeter Friede erklärt, zu dessen reichsrechtlicher Tragweite 1648 nur noch die Reformierten hinzukamen. Es waren allerdings nicht die Gläubigen selbst, sondern die territorialen Obrigkeiten, die sich künftig nach dem Prinzip cuius regio, eius religio frei für eine der beiden Konfessionsrichtungen entscheiden konnten. Die Zeitgenossen hatten sich mit der Entscheidung von „oben“ abzufinden, doch stand ihnen aus Glaubensgründen das allerdings gesellschaftlich tief schneidende Recht der Auswanderung (ius emigrandi) zu. Gleichzeitig schuf man mit dem neuen Modell der Parität in einigen Reichsstädten auch eine Zone, in der sich das alltägliche Neben- und Gegeneinander der beiden Glaubensformen bereits seit 1555 bewähren mußte. In den konfessionsgemischten Städten Augsburg, Biberach a.d. Riß, Ravensburg und Dinkelsbühl wurde auf der Grundlage des Status Quo die Gleichstellung beider Konfessionen festgeschrieben. Diskussionen um den rechten Glauben fanden aber nicht nur in diesen vier ausgewählten Städten statt, sondern ergriffen vor und nach 1555 ganz Schwaben und seine Nachbarregionen. Auch führten Zusatzbestimmungen in der sog. declaratio Ferdinandea, die im übrigen nicht Bestandteil des offiziellen Gesetzestextes waren, zu weiterer Konfessionsvermischung. Danach durften auch der landsässige Adel, die Städte und selbst die Gemeinden unter der Herrschaft eines geistlichen Fürsten dann beim neuen Glauben bleiben, wenn sich dort das lutherische Bekenntnis bereits vor 1555 gefestigt hatte.


Ein wissenschaftlicher Kongreß, den der Historische Verein von Schwaben in Kooperation mit der Schwaben-Akademie im ehemaligen Benediktinerkloster und heutigen Bildungszentrum Irsee vom 3. bis März 2005 ausrichtet hatte, ging der Frage nach, wie man den bis heute noch immer nicht hinreichend erforschten regionalen Kontext der Jahrzehnte um den wegweisenden Religionsfrieden für Schwaben und – in Auswahl – auch für die Nachbarregionen systematisieren und offenlegen könne. Die von ausgewiesenen Experten dargebotenen Ergebnisse aus Stadt und Land wurden zugleich auch dem Weltereignis 1555 zugeordnet. Es ging aber auch um die anderen Themen des Augsburger Reichstags, die mit der Reichsexekutionsordnung, dem Landfrieden, zahlreichen Steuermoderationen oder der Reichsmünze nicht aus dem Blickfeld geraten sollten. Diese große Themenpalette wurde vergangenen März von Historikern, Theologen, Juristen und Volkskundlern sowie den Teilnehmern der offenen Tagung lebhaft diskutiert und interdisziplinär bewertet. Zeitnah liegen jetzt die Ergebnisse im Druck vor, noch im „Friedensjahr“ 2005, dem die Stadt Augsburg u.a. mit einer international weit beachteten Ausstellung im Maximiliansmuseum große Aufmerksamkeit zukommen ließ.



Inhalt



Vorwort der Herausgeber (S.9f.)


I. Der überregionale Bezug


Axel Gotthard

Der Augsburger Religionsfrieden ein Meilenstein der frühneuzeitlichen Geschichte (S. 13-28)

Peter Claus Hartmann

Der Augsburger Reichstag von 1555 – ein entscheidender Meilenstein für die Kompetenzerweiterung der Reichskreise (29-35)

Wolfgang E.J. Weber

Der Reichsabschied von 1555 im Kommunikationsgefüge des Reiches (37-48)

Helmut Baier

Der Friede in christlicher Sicht (49-57)

Manfred Weitlauff

Augsburger Religionsfrieden, Geistlicher Vorbehalt und die Folgen für die Reichskirche (59-85)

Helmut Gier

Das Nebeneinander der Konfessionen nach 1555 im Spiegel von Reise­berichten aus Bayerisch Schwaben (87-106)

Nicola Schümann

Der Schwäbische Kreiskonvent und der Augsburger Konfessionsfrieden:
Eine Debatte aus den Jahren 1559 bis 1562 (107-141)

Karl Härter

Religion, Frieden und Sicherheit als Gegenstand guter Ordnung und Policey (143-164)



II. Der regionale Bezug


Wolfgang Wüst

Reichsstadt und Reichstag: Augsburg um 1555 (167-185)

Hans Eugen Specker

Die Reichsstadt Ulm und der Augsburger Religionsfriede (187-200)

Franz-Rasso Böck

Die Reichsstadt Kempten im Zeitalter der Reformation (201-206)

Wilfried Sponsel

Nördlingen und der Augsburger Religionsfriede des Jahres 1555 (207-216)

Johannes C. Wolfart

In zweifelhafter Deckung: Die historiographische Umsetzung des Augs­burger Religionsfriedens im Falle Lindaus (217-223)

Wolfgang Wüst

Das Hochstift Augsburg um das Jahr 1555 (225-238)

Gerhard Immler

Der Augsburger Religionsfriede und das Fürststift Kempten (239-246)


Peter Fleischmann

Die ostschwäbischen Reichsstifte in der Zeit des Augsburger Religions­friedens (247-266)

Erwin Naimer

Die Augsburger Klöster und Stifte und der Augsburger Religionsfriede (267-276)

Alois Niederstätter

Der Augsburger Religionsfrieden und Vorarlberg (277-283)

Stefan Breit

Die protestantische Bewegung in den Herrschaften Hohenaschau und Wildenwart (285-314)

Andreas Otto Weber

Die Fränkischen Hohenzollern und der Augsburger Religionsfriede (315-325)

Richard Ninness

Der Augsburger Frieden und die Reichsritter – ein Werkstattbericht (327-338)



III. Rezeption und Nachwirkung des Religionsfriedens


Stefan W. Römmelt

Mediale Kämpfe um den Frieden. Die Jubiläen des Augsburger Religions­friedens von 1655 und 1755 (341-387)


Gerhard Hetzer

Der Augsburger Religionsfrieden in der konfessionspolitischen Debatte des
19. und 20. Jahrhunderts in Bayern (389-399)

Orts- und Personenregister (401-416)

Autoren:

Dr. Helmut Baier, Kirchenarchivdirektor a.D., Nürnberg

Dr. Franz-Rasso Böck, Stadtarchiv Kempten

Dr. Stefan Breit, Bayerisches Hauptstaatsarchiv München

Dr. Peter Fleischmann, Staatsarchiv Augsburg

Dr. Helmut Gier, Staats- und Stadtbibliothek Augsburg

Prof. Dr. Axel Gotthard, Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Geschichte

PD Dr. Karl Härter, Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt/Main

Prof. Dr. Dr. Peter Claus Hartmann, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Dr. Gerhard Hetzer, Bayerisches Hauptstaatsarchiv München

Dr. Gerhard Immler, Bayerisches Hauptstaatsarchiv München

Prof. Dr. Georg Kreuzer, Universität Augsburg

Dr. Erwin Naimer, Archiv des Bistums Augsburg

Prof. Dr. Alois Niederstätter, Vorarlberger Landesarchiv Bregenz (Österreich)

Richard Ninness, M.A., University of Pennsylvania, Department of History, Philadelphia (USA)

Stefan W. Römmelt, Universität Würzburg

Nicola Schümann, M.A., Universität Augsburg

Prof. Dr. Hans Eugen Specker, Stadtarchivdirektor a.D., Ulm

Dr. Wilfried Sponsel, Stadtarchiv Nördlingen

Dr. Andreas Otto Weber, Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Geschichte, Kreisheimatpfleger des Landkreises Forchheim

Prof. Dr. Wolfgang E.J. Weber, Universität Augsburg, Institut für Europäische Kulturgeschichte

Prof. Dr. Manfred Weitlauff, Universität München, Erster Vorsitzender des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte

Prof. Dr. Johannes C. Wolfart, University of Manitoba, Department of Religion, Winnipeg (Canada)

Prof. Dr. Wolfgang Wüst, Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Geschichte, Erster Vorsitzender des Historischen Vereins für Schwaben